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Insofa

Alle Mitarbeiter von KJH-Lichtblicke sind ausgebildete und qualifizierte insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz.

Unser Träger traf durch diese Qualifikation aller Mitarbeiter die Grundsatzentscheidung, die größtmögliche professionelle Sicherheit für alle Beteiligten bieten können. In unserer Arbeit werden wir unseren Blick stets auf eine gegenwärtig vorhandene Gefahr, die Erheblichkeit der Schädigung und auf die Sicherheit der Vorhersagerichten. Aus sozialpädagogischer Sicht ist das Kindeswohl gefährdet, wenn es dem Kind an der Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit mangelt und seine ihm zustehenden Grundrechte missachtet oder verletzt werden. In diesen Verdachtsfällen berät eine Insofa mindestens einmal.

Die insoweit erfahrene Fachkraft wurde mit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard in der Kinderschutzarbeit für Mitarbeiter*innen freier Träger der Jugendhilfe zur Qualifizierung der Risikoeinschätzung bei einer möglichen bzw. tatsächlichen Kindeswohlgefährdung eingeführt. Die Insofa begleitet beratend die fallverantwortliche Fachkraft bei der Beteiligung bis zur Entscheidungsfindung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern und bei der Gestaltung von Kontakt, Kommunikation und Beziehung in Krise und Konflikt. Sie trifft jedoch grundsätzlich keine Entscheidung.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII besteht in Einbeziehung bei der Gefährdungseinschätzung einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz. Kinderschutzfachkräfte stehen als unabhängige Ansprechpartner von außen zur Unterstützung begleitend bereit. Es ist ihre Aufgabe für einen qualifizierten und strukturierten Prozess der Gefährdungseinschätzung und der Entwicklung von Hilfe- und Schutzmaßnahmen zu sorgen.

Die insoweit Insofa gilt als verbindliches Element der Qualitätssicherung und -entwicklung im Kinderschutz.